{"id":1172,"date":"2019-05-05T17:04:04","date_gmt":"2019-05-05T15:04:04","guid":{"rendered":"http:\/\/heimatverein-nieder-roden.de\/?page_id=1172"},"modified":"2022-03-12T11:13:06","modified_gmt":"2022-03-12T10:13:06","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/heimatverein-nieder-roden.de\/?page_id=1172","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Satzung des Arbeitskreises f\u00fcr Heimatkunde Nieder-Roden e. V.<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71<\/strong><br>Der Verein f\u00fcr den Namen \u201eArbeitskreis f\u00fcr Heimatkunde Nieder Roden e .V.&#8220; mit Sitz in Rodgau Nieder-Roden. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Offenbach, Vereinsregister 4383, eingetragen.<br> <br> Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br> <br> Zweck des Vereins ist die Erforschung der Heimatgeschichte von Nieder-Roden und Umgebung, die Denkmal &#8211; und die Traditionspflege.<br> <br> Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72<\/strong><br>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>die Sammlung und Erfassung von Bodenfunden und Gegenst\u00e4nden, die historisch oder kulturgeschichtlich wertvoll oder interessant sind, mit dem Ziel, diese einer breiten \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich zu machen und f\u00fcr die Nachwelt zu erhalten.<\/li><li> die Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen<\/li><li> die Forschung in Archiven, Museen, Antiquariaten, mit dem Ziel, alte  Dokumente, Bilder und Landkarten auszuwerten, und die Ergebnisse in  Publikationen einer breiten \u00d6ffentlichkeit vorzustellen und f\u00fcr die  Nachwelt zu erhalten.  <\/li><li> die Zusammenarbeit mit Schulen, Vereinen und anderen  \u00f6ffentlich-rechtlichen Institutionen, um das kulturgeschichtliche  Interesse im Raume Nieder-Roden und Umgebung zu wecken und zu f\u00f6rdern. <\/li><li> die Herausgabe einer eigenen historischen Buchreihe und die  Unterst\u00fctzung von Personen, die ehrenamtlich an solchen Publikationen  arbeiten. Die Buchreihe tr\u00e4gt den Titel \u201eNieder R\u00f6der Heimatbibliothek&#8220;. <\/li><li> die Einrichtung, Betrieb und Unterhaltung eines Heimatmuseums, das  regelm\u00e4\u00dfig kostenlos f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit ge\u00f6ffnet wird. Dazu geh\u00f6rt  auch der Erwerb von f\u00fcr die Heimatgeschichte wichtigen Gegenst\u00e4nden und  Publikationen, um sie zu erhalten und im Museum auszustellen. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73<\/strong><br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden <br> Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74<\/strong><br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75<\/strong><br>Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.<br> <br> Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person des privaten oder \u00f6ffentlichen Rechts werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterst\u00fctzen.<br> <br> Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der \u00fcber die Aufnahme entscheidet. <br> <br> Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. <br> <br> Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein oder die Erforschung der Heimatgeschichte Nieder-Rodens erworben haben. <br> <br> Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>durch Tod.<\/li><li>durch Austritt, dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.<\/li><li>durch Ausschluss seitens des erweiterten Vorstandes.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Ein\nAusschluss aus dem Verein ist m\u00f6glich, wenn das Mitglied gegen die Ziele des\nVereins verst\u00f6\u00dft oder wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens.<br>\nDer Ausschluss bedarf der Mehrheit von 2\/3 des erweiterten Vorstandes.<br>\nDem auszuschlie\u00dfenden Mitglied ist in einer Sitzung des erweiterten Vorstandes\ndie Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.<br>\nGegen den Ausschluss steht dem Betroffenen das Recht der Beschwerde zu.<br>\n\u00dcber diese entscheidet die Mitgliederversammlung endg\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76<\/strong><br>Die Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen und vom vollendeten 18. Lebensjahr das Stimmrecht auszu\u00fcben. <br> Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur pers\u00f6nlich abgeben kann. Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitr\u00e4ge p\u00fcnktlich zu entrichten. Die Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77<\/strong><br>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78<\/strong><br>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliederversammlung<\/li><li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. Er besteht gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Schatzmeister. Je zwei von Ihnen sind gemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt.<\/li><li>Der erweiterte Vorstand. Er besteht aus dem Vorstand und bis zu 7 Beisitzern. Die Beisitzer werden mit einfacher Stimmenmehrheit in Anlehnung an die in dieser Satzung festgelegten Bestimmungen gew\u00e4hlt.<\/li><li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand haftet dem Verein gem\u00e4\u00df, f\u00fcr einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Dies gilt auch f\u00fcr die Haftung gegen\u00fcber Mitgliedern des Vereins. Ist ein Vorstand einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht wurde.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79<\/strong><br>Allj\u00e4hrlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder durch den Vorstand unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind. Die Einladung kann auch durch die \u00f6rtliche Presse erfolgen. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen mindestens eine Woche vorher schriftlich dem Vorstand eingereicht werden und begr\u00fcndet sein.<br> <br> Der Mitgliederversammlung obliegen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer<\/li><li>Entlastung des Vorstandes<\/li><li>Wahl des neuen Vorstandes: Der Vorstand wird auf zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt. Er f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins bis zur Neuwahl weiter. Die Wahl des 1. Vorsitzenden hat vor der Wahl der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder in einem besonderen Wahlgang zu erfolgen.<\/li><li>Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern: Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren. Einmalige Wiederwahl ist zul\u00e4ssig, wobei jedoch von den Kassenpr\u00fcfern jeweils einer ausscheiden muss.<\/li><li>Jede Satzungs\u00e4nderung<\/li><li>Entscheidung \u00fcber die eingereichten Antr\u00e4ge<\/li><li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li><li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Eine au\u00dferordentliche\nMitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1\/3\nder ordentlichen Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragen.<br>\n<br>\nDer erweiterte Vorstand kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die\nEinberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen.<br>\n<br>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df anberaumte ordentliche oder au\u00dferordentliche\nMitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Sie beschlie\u00dft \u00fcber Antr\u00e4ge durch\neinfache Mehrheit, soweit nicht nach dem Gesetz oder dieser Satzung eine\nqualifizierte Mehrheit vorgeschrieben ist.<br>\n<br>\n\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem\ndie Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollf\u00fchrer zu\nunterzeichnen ist.<br>\n<br>\nDie Niederschriften sind aufzubewahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710<\/strong><br>M\u00f6glichst jeden Monat soll eine Arbeitssitzung stattfinden. Die Termine werden jeweils in der Arbeitssitzung festgelegt. An den Arbeitssitzungen k\u00f6nnen auch Nichtmitglieder teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711<\/strong><br>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a712<\/strong><br>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zwecke einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. <br> Im Falle der Aufl\u00f6sung f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen der Stadt Rodgau zu, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung\nam 21. April 2010.<\/p>\n\n\nSeite 0 mal aufgerufen in den letzten 14 Tagen.\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Arbeitskreises f\u00fcr Heimatkunde Nieder-Roden e. 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